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Sparen Sie bis zu 20 %

Wie es geht, erklären wir Ihnen hier.

Sie freuen sich über fachgerechte Arbeiten zu bezahlbaren Preisen.

Wir freuen uns über gute Löhne und benötigen Gewinn zum wirtschaftlichen Betrieb unseres Unternehmens.

Dann ist da noch das Thema mit "Arbeit ohne Rechnung " bzw. der sogenannten Schwarzarbeit.

Glücklicherweise gibt es für alle diese Themen sehr gute und unkomplizierte Lösungen, sowohl für private Kunden als auch für gewerbliche Kunden:

Privatkunden

Die 20% steuerliche Absetzung von Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen für Privatpersonen

Kurz und bündig erklärt:

1. Nach dem Abschluss eines Auftrages erfolgt die Rechnungsstellung durch uns

2. Anschließend bezahlt der Kunde den Rechnungsbetrag per elektronischer Zahlungsweise, z.B. Überweisung oder Bankkarte

3. Angabe der Kosten unserer Rechnung in der Steuererklärung des Kunden

4. Rückerstattung von 20% der Kosten durch das Finanzamt

Detaillierte Erklärung:

Nach dem Abschluss eines Auftrages erhalten Sie von uns eine übersichtliche Rechnung. In dieser sind alle Positionen detailliert und nachvollziehbar aufgelistet, z.B. Anfahrtskosten, Arbeitskosten, Material-, Geräte- und Entsorgungskosten. Bei einem persönlichen Gespräch nach Auftragsabschluss gehen wir alle Rechnungspositionen Schritt für Schritt mit Ihnen durch, damit keine Fragen offen bleiben. 

Die Bezahlung des Rechnungsbetrages muss nun unbedingt auf elektronischem Weg erfolgen, das Finanzamt akzeptiert nämlich keine Barzahlungen. Wir bieten Ihnen dazu die Zahlung per Überweisung, Bankkarte, Kreditkarte, Debitkarte, Paypal, GooglePay und ApplePay an.

Wichtig ist nun, dass Sie Ihre Rechnung unbedingt aufheben. Bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen Sie oder Ihr Steuerberater die Rechnung nämlich wieder. 

Tipp: Sammeln Sie über das Jahr alle Rechnungen und die entsprechenden Kontoauszüge und geben Sie Ihre Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" in Ihrer Steuererklärung an. 

 

Folgende Kosten können von der Steuer abgesetzt werden:

  • haushaltsnahe Dienstleistungen bis 20.000 Euro pro Jahr

    • Wohnung reinigen

    • Fenster putzen

    • Teppich reinigen

    • Mahlzeiten vorbereiten

    • Gartenpflege (Rasen mähen, Hecke schneiden, Unkraut jäten, Bäume fällen)

    • Winterdienst

    • Betreuung und Versorgung von Haustieren auf dem eigenen Grundstück inklusive Gassigehen

  • Handwerkerleistungen bis 6000 Euro pro Jahr

    • Abflussrohrreinigung

    • Abwasserentsorgung

    • Arbeiten am Dach, an Bodenbelägen, an der Fassade, an der Garage, an Innen- und Außenwänden, an Zu- und Ableitungen

    • Asbestsanierung

    • Aufstellen eines Baugerüsts

    • Außenanlagen (Zäune, Wege, Mauern usw.)

    • Austausch oder Modernisierung der Einbauküche, von Bodenbelägen, von Fenstern, Treppen und Türen

    • Beprobung des Trinkwassers

    • Brandschaden-Sanierung (wenn es kein Versicherungsschaden ist)

    • Carport- und Terrassenüberdachung

    • Dachgeschossausbau

    • Dachrinnenreinigung

    • Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen

    • Einbauten für den Einbruchschutz  

    • Elektroanlagen (Wartung und Reparatur)

    • Fahrstuhlkosten (Wartung und Reparatur)

    • Fertiggaragen (Arbeitskosten)

    • Feuerlöscherwartung

    • Fußbodenheizung (Wartung, Spülung, Reparatur, nachträglicher Einbau)

    • Gartengestaltung (nicht aber übliche Arbeiten zur Gartenpflege)

    • Gemeinschaftsmaschinen-Wartung (z.B. Waschmaschine im Keller eines Mietshauses)

    • Graffitibeseitigung

    • Hausanschlüsse an Ver- und Entsorgungsnetze (Trink- und Abwasser, Elektroleitungen, Fernsehern und Internet)

    • Hausschwammbeseitigung (Schimmelbeseitigung)

    • Heizungskosten (Garantiewartungsgebühren, Heizungswartung und Reparatur sowie Austausch der Zähler laut Eichgesetz)

    • Insektenschutzgitter

    • Kamineinbau

    • Kellerausbau

    • Kellerschachtabdeckung

    • Klavierstimmer

    • Kontrollmaßnahmen des TÜV (z. B. für den Fahrstuhl oder Treppenlift)

    • Legionellenprüfung

    • Mauerwerksanierung

    • Modernisierung (z. B. Bad oder Küche)

    • Montagearbeiten (z. B. für neue Möbel)

    • Müllanlage (nur Wartung und Reparatur)

    • Müllschränke (Kosten der Anlieferung und der Aufstellung)

    • Pflasterarbeiten

    • Pilzbekämpfung

    • Reparatur, Wartung und Pflege von Bodenbelägen, Teppichboden, Parkett, Fliesen, von Fenstern und Türen (innen und außen), von Gegenständen im Haushalt (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC, Wandschränke)

    • Schadensfeststellung, Ursachenfeststellung (z. B. bei Wasserschaden, Rohrbruch usw.)

    • Schadstoffsanierung

    • Schornsteinfeger

    • Terrassenüberdachung

    • Trockeneisreinigung

    • Trocknung oder Trockenlegung von Mauerwerk

    • Umzäunungen, Stützmauer o.ä.

    • Wärmedämmung

    • Wartung (Aufzug, Heizung, Feuerlöscher, CO₂-Warngeräte, Pumpen, Abwasser-Rückstausicherung)

    • Wasserschadensanierung

    • Wasserentsorgung

Die folgenden Ausgaben können Sie steuerlich geltend machen:

  • Arbeitskosten (inkl. Mehrwertsteuer)

  • Fahrtkosten

  • Maschinenkosten

  • Entsorgungskosten

  • Kosten für Verbrauchsmittel (z. B. Reinigungsmittel, Streugut)

Das Finanzamt berechnet davon 20 Prozent, die sie im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistung geltend machen können und zurück erstattet bekommen.

Gewerbekunden

Ersparnismöglichkeit für gewerbliche Kunden bei der Beauftragung unseres Unternehmens

Wir von der Firma Ilmstadl sind berechtigt, auf unseren Rechnungen die Umsatzsteuer in Höhe von 19% separat auszuweisen. Für gewerbliche Auftraggeber ist das ein großer Vorteil, weil es bedeutet, dass der entsprechende Betrag bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung abgezogen bzw. verrechnet werden kann.

 

Unternehmen können damit bares Geld sparen, denn:

Gerade im Bereich der Hausmeister-, Garten- und Grundstückspflege finden Sie viele Unternehmen die von der Kleinunternehmerregelung regen Gebrauch machen. Diese Unternehmen weisen die Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen nicht gesondert aus. Sie sind von der Pflicht der Abfuhr der Umsatzsteuer an das Finanzamt ausgenommen. 

Theoretisch sollten die Rechnungsbeträge dieser Unternehmen also 19% günstiger ausfallen, als bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass dies oftmals nicht der Fall ist.
Die Beträge sind nur minimal günstiger oder sogar identisch. 

Für Sie als Unternehmen bedeutet dies eine effektive Preissteigerung von bis zu 19%, da Sie die Kleinunternehmerrechnungen bei der Ust.-Voranmeldung nicht verrechnen können.

 

Anhand dieses Beispiels zeigt sich, dass Angebote die im ersten Augenblick günstig erscheinen, am Ende aber sogar deutlich teurer sein können. Wir von der Firma Ilmstadl würden uns daher sehr über Ihre Angebotsanfrage freuen. Bei uns können Sie sich darauf verlassen, dass alle Arbeiten hervorragend ausgeführt werden - und das zu einem plausiblen, attraktiven Preis. 

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